( § 273 Abs 1, § 255 Abs 1 ASVG ) Auch wenn ein Versicherter in den letzten 15 Jahren überwiegend in seinem erlernten Beruf als Bäcker beschäftigt war, kann er für den Fall, dass er diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, auf Bürohilfstätigkeiten verwiesen werden, wenn er in den letzten Jahren auch Versicherungszeiten als Versicherungsvertreter erworben hat.
OGH 16.01.2001, 10 ObS 323/00y