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Auswirkungen der gesetzlichen Probezeitverlängerung bei Lehrlingen auf laufende Lehrverhältnisse

ARD 5277/4/2002 Heft 5277 v. 15.1.2002

( § 15 Abs 1 BAG ) Eine zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der BAG-Novelle 2000 mit 1. 9. 2000 auch nach der alten Rechtslage noch offene Probezeit eines Lehrlings wird durch die während ihres Laufes in Kraft getretene Rechtsänderung auf insgesamt 3 Monate verlängert.

OGH 05.09.2001, 9 ObA 186/01w

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