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§ 11 Abs 1, § 56 Abs 1, § 122 Abs 2 ASVG, § 14 Abs 3 MSchG

ARD 5276/49/2002 Heft 5276 v. 11.1.2002

( § 11 Abs 1, § 56 Abs 1, § 122 Abs 2 ASVG, § 14 Abs 3 MSchG) Eine Bezieherin von Wochengeld hat keinen Entgeltanspruch mehr, woraus folgt, dass die Pflichtversicherung am Tag der Beendigung des Entgeltanspruchs erlischt.

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