3. Änderung der Satzung 1999 der Tir. Gebietskrankenkasse u.a. betreffend Festsetzung der Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen bis spätestens 15. des Folgemonats, Kostenersatz für notwendige Heilbehelfe sowie Kostenzuschüsse für die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel, bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsärzten (Wahlärzten) und für außervertragliche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz ab 1. 1. 2002 und Festlegung der Meldefrist mit 7 Tagen ab 1. 4. 2002. Amtl. VerlautbarungNr 176/2001. (SoSi 2001/948, Heft 12)