2. Änderung der Satzung 1999 der Ktn. Gebietskrankenkasse u.a. betreffend Festsetzung der Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen bis spätestens 10. des Folgemonats, Kostenersatz für notwendige Heilbehelfe und bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsärzten (Wahlärzten) sowie Kostenzuschüsse für die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel, für eine notwendige Anstaltspflege in einer Krankenanstalt ohne Kassenvertrag und für außervertragliche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz ab 1. 1. 2002 und Erstreckung der Meldefrist ab 1. 4. 2002. Amtl. VerlautbarungNr 172/2001. (SoSi 2001/940, Heft 12)