Festsetzung von Pauschalbeträgen für Trinkgelder (Trinkgeldpauschale) im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe ab 1. 1. 2002 durch die NÖ Gebietskrankenkasse mit monatlich € 29,07 (bei Beschäftigung an einzelnen Tagen € 1,45 pro Arbeitstag) für das Servicepersonal mit Inkasso und € 14,53 (bei Beschäftigung an einzelnen Tagen € 0,73 pro Arbeitstag) für das Servicepersonal ohne Inkasso (siehe auch ARD 5211/4/2001). Amtl. VerlautbarungNr 167/2001. (SoSi 2001/923, Heft 12)