6. Änderung der Satzung 1999 der NÖ Gebietskrankenkasse u.a. betreffend Festsetzung der Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen bis spätestens 15. des Folgemonats, Kostenersatz für notwendige Heilbehelfe und bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsärzten (Wahlärzten) sowie Kostenzuschüsse für die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel, für eine ambulante Behandlung in einer Krankenanstalt ohne Kassenvertrag und für außervertragliche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz ab 1. 1. 2002 und Erstreckung der Meldefrist ab 1. 4. 2002 . Amtl. VerlautbarungNr 164/2001. (SoSi 2001/916, Heft 12)