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4. Änderung der Satzung 1999 der Wr. Gebietskrankenkasse

ARD 5276/25/2002 Heft 5276 v. 11.1.2002

4. Änderung der Satzung 1999 der Wr. Gebietskrankenkasse u.a. betreffend Festsetzung der Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen bis spätestens 11. des Folgemonats, Kostenersatz für notwendige Heilbehelfe sowie Kostenzuschüsse für die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel ab 1. 1. 2002 und Festlegung der Meldefrist mit 7 Tagen ab 1. 4. 2002. Amtl. VerlautbarungNr 161/2001. (SoSi 2001/911, Heft 12)

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