Verordnung der Ktn. Landesregierung, mit der das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung festgesetzt wird und Bestimmungen über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben bei den Landesbehörden getroffen werden (Landesverwaltungsabgabenverordnung 2002) ab 1. 1. 2002. LGBl f. Kärnten 2001/120, 54. Stück, ausgegeben am 28. 12. 2001.