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Änderung des BewG

ARD 5276/10/2002 Heft 5276 v. 11.1.2002

Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird

BGBl I 2002/19, ausgegeben am 8. 1. 2002

Um die Finanzierung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu verbessern und aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit wurde durch die 25. Novelle zum BSVG (siehe ARD 5263/3/2001 und ARD 5276/4/2002) für die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte sowie Mostbuschenschank, die im Einheitswert keine Berücksichtigung finden, eine gesonderte Beitragspflicht nach § 23 Abs 1 Z 3 BSVG eingeführt.

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