( § 2 DHG, § 879 ABGB ) Eine Vereinbarung, wonach Schadensfälle am Firmen-Kfz mit Selbstbehalt zulasten des Arbeitnehmers gehen, beinhaltet eine sittenwidrige Überwälzung des Versicherungsrisikos auf den Arbeitnehmer. Entsteht der beim Firmen-Kfz eingetretene Schaden durch höhere Gewalt, ist er somit von keinem Verschulden des Arbeitnehmers erfasst; eine derartige vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers verletzt die Bestimmungen des DHG, das bei Zufügung eines Schadens durch einen minderen Grad des Versehens gemäß § 2 Abs 1 DHG den Erlass eines derartigen Schadens vorsieht und eine Haftung des Arbeitnehmers für eine entschuldbare Fehlleistung gemäß § 2 Abs 3 DHG gänzlich ausnimmt. Die vertragliche Vereinbarung der Tragung eines Selbstbehalts aus einer für Schäden an einem Firmen-Kfz abgeschlossenen Versicherung durch den Arbeitnehmer ist gesetz- und sittenwidrig. ASG Wien 18.01.2001, 13 Cga 55/99y, rk.