( § 27 Z 1 AngG ) Nimmt ein Filialeiter ohne Wissen und gegen den ausdrücklichen Willen des Arbeitgebers Geschenke im Wert von mehreren Tausend Schilling von Kunden und Lieferanten an, ist seine Entlassung selbst dann gerechtfertigt, wenn er die Geschenke nur für Filialzwecke verwendete.
OGH 11.07.2001, 9 ObA 56/01b