Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze für den Schriftsatz-, Verhandlungs- und Vorlageaufwand im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (UVS-Aufwandersatzverordnung 2001) ab 1. 1. 2002. BGBl II 2001/499, ausgegeben am 28. 12. 2001.