( § 23 Abs 1 AngG ) Ergibt sich bereits aus dem Anlass einer Prämienauszahlung (hier: erfolgreicher Projektabschluss vor Teilbetriebsstilllegung) deren Einmaligkeit, ist sie nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen.
OGH 11.07.2001, 9 ObA 125/01z