Änderung der NÖ Hausbesorger-Entgeltverordnung 1972. Das Entgelt für Hausbesorger wird ab 1. 1. 2002 mit € 0,1786 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3260 je Quadratmeter Gehsteigfläche und das Sperrgeld für das Öffnen des Tores nach dem abendlichen ortsüblichen Torschluss mit € 3,50 vor Mitternacht und € 4,- nach Mitternacht festgesetzt. Der Materialkostenersatz beträgt 15% des Entgeltes. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl f. Niederösterreich 9100/1-22, 277. Stück, ausgegeben am 28. 12. 2001.