(§ 9 BAO, § 7 Wr. AbgO) Ist die objektive Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Entrichtung der Kommunalsteuer für Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch diesen als Vertreter der Gesellschaft auf einen Fehler des Steuerberaters zurückzuführen, kann dies der Annahme eines haftungsbegründenden Verschuldens des Gesellschafter-Geschäftsführers entgegenstehen.
VwGH 18.07.2001, 2001/13/0078 (vormals 2000/13/0062)