Information des BMF 29.11.2001, 06 7004/7-IV/6/01
Ab Jänner 2002 ist die Personalüberlassung durch ein inländisches Unternehmen sowie die Freibetrags- und Freigrenze neu geregelt (Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl I 2001/144, ARD 5272/2/2001). Das BMF gibt zu verschiedenen Fragen seine Rechtsansicht bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet.