Festsetzung des Anpassungsfaktors (1,011), der Anpassungsfaktormesszahl (118,78), der Anpassungsrichtwertmesszahl (118,65) sowie des Wertausgleichs für das Jahr 2002 (siehe bereits ARD 5267/1/2001. Die Einmalzahlung als Wertausgleich beträgt für Personen mit einem Gesamtpensionseinkommen von nicht mehr als 10.525,17 Euro 1,8% des Geamtpensionseinkommens. Verordnung des BMSG; BGBl II 2001/439, ausgegeben am 14. 12. 2001. (