(§ 227 Abs 4, § 69 ASVG) Auch wenn der Nachkauf von Versicherungszeiten nach dem ASVG durch den Wechsel in die Pensionsversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zweckverfehlt war, da hier vor dem 18. Lebensjahr liegende Zeiten für die Anrechnung der Ruhegenussvordienstzeiten nicht berücksichtigt werden, ist eine Rückerstattung der geleisteten Beiträge nicht möglich.
VwGH 04.10.2001, 98/08/0336