(§ 2 Abs 2, § 3 Abs 1 ArbVG, KV-Sparkassendienstrecht) Die Öffnungsklausel eines Kollektivvertrages darf nicht in die durch Betriebsvereinbarung erworbenen Rechtspositionen von Betriebspensionisten eingreifen.
ASG Wien 19.03.2001, 19 Cga 92/99h, Berufung erhoben, Ruhen eingetreten