(§ 26 Z 2, § 32 AngG, § 1162c ABGB) Stehen die einem Arbeitnehmer nach Auflösung seiner bisherigen Position angebotenen Ersatzarbeitsplätze mit dem im Dienstvertrag ausdrücklich vereinbarten Dienstort im Widerspruch und werden keine Alternativen für die weitere Verwendung des Arbeitnehmers aufgezeigt, ist dieser zum vorzeitigen Austritt berechtigt.
OGH 05.09.2001, 9 Ob A 155/01m