(§ 67 Abs 7 EStG) Verbesserungsvorschläge eines Geschäftsführers zur Umstrukturierung des Unternehmens stellen keine Sonderleistungen, sondern Selbstverständlichkeiten einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung dar. Dafür gewährte Prämien sind daher nicht nach § 67 Abs 7 EStG begünstigt zu versteuern.
VwGH 25.09.2001, 98/14/0011