Erstellt unter Mitarbeit von ADir. Josef Hofbauer, Lohnsteuerabteilung im BMF.
Wie lautet der Dienstreisebegriff nach dem KV-Handelsangestellte ?
Pkt XVI. Z 1 Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (KV-Handelsangestellte) lautet: