Information des BMF 08.11.2001
1. Lohnsteuerberechnung unter Anwendung der "Effektiv-Tarif-Tabelle"
Aufgrund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001), BGBl I 2001/59, ARD 5196/1/2001 und ARD 5226/1/2001, vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume ab 1. 1. 2002 die Rundung des Einkommens gemäß § 33 EStG 1988 auf volle 100 Schilling. Dadurch wird die Berechnung der Lohnsteuer insofern erleichtert, als sie direkt unter Anwendung der so genannten "Effektiv-Tarif-Tabelle" ermittelt werden kann (die Verwendung einer Lohnsteuertabelle in Form einer "Annäherungstabelle" ist aber auch möglich - siehe Punkt A.2). Die Effektiv-Tarif-Tabelle (Anm. d. Red.: bei der sich Ungenauigkeiten im Cent-Bereich ergeben können) stellt sich wie folgt dar: