(§ 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG) Ist die Bezeichnung einer Beschäftigungsvereinbarung mit einer Physikotherapeutin als Werkvertrag Ausdruck einer verfehlten rechtlichen Beurteilung, weil die Bestimmungsfreiheit durch mangelnde Vertretungsbefugnis und Aufzeichnungspflichten weitgehend ausgeschaltet ist, liegt ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis vor.
VwGH 14.03.2001, 96/08/0301, 0302