(§ 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG) Analog zur Beurteilung in der Anfragebeantwortung BMF 11. 1. 2001, ARD 5220/29/2001, ist auch im Falle der Einbringung eines bis zum Einbringungsstichtag steuerfreien Betriebes iSd § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG ein Härtefall dahin gehend zu erblicken, dass der Aufbau der Wertpapierdeckung für Abfertigungen über einen Zeitraum von 5 Jahren und für direkte Leistungszusagen (Pensionszusagen) über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgen kann. BMF 16.07.2001.