(§ 9 Abs 4 KStG) Eine umgründungsveranlasste Rücklagenbildung bei einer Organgesellschaft kann unter die Regelung des § 9 Abs 4 letzter Teilstrich KStG 1988 fallen. BMF 28.05.2001.
(§ 9 Abs 4 KStG) Eine umgründungsveranlasste Rücklagenbildung bei einer Organgesellschaft kann unter die Regelung des § 9 Abs 4 letzter Teilstrich KStG 1988 fallen. BMF 28.05.2001.