FLD Vorarlberg 09.02.2001, ZS 100/V-6/01
Aus der Schweiz und Liechtenstein bezogene Einkünfte (Einkünfte von Grenzgängern oder solche, die zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen sind) sind für die Veranlagung 2000 mit dem Jahresdurchschnittskurs von 1 CHF = 8,70 ATS umzurechnen.