(§ 36 AngG) Ein grundsätzlich zulässiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot in einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag darf nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen, d.h. es muss auf das örtlich, zeitlich und gegenständlich notwendige Maß beschränkt bleiben. Ein Wettbewerbsverbot, das jegliche Konkurrenztätigkeit für die Dauer von 2 Jahren verbietet, verschließt die berufliche Tätigkeit in einem die Existenzgrundlage berührenden Ausmaß und ist daher nichtig. OLG Düsseldorf/BRD 03.12.1998, 6 U 151/98. (Betriebs-Berater, 2001/956, Heft 19)