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§ 1431 ABGB

ARD 5256/10/2001 Heft 5256 v. 19.10.2001

(§ 1431 ABGB) Die strenge Hierarchie innerhalb eines Großkonzerns ist auch nicht näher damit befassten Durchschnittsmenschen in Grundzügen bekannt. Die Annahme, dass ein Gebietsverkaufsleiter über mehr als S 500.000,- ohne Überschreitung seiner Kompetenzen frei verfügen und einen derartigen Betrag an einen Tankstellenpächter als Unterstützungszahlung ausbezahlen könnte, ist ebenso wenig nachvollziehbar wie der Umstand, dass eine echte Unterstützungszahlung in dieser Höhe nicht als solche deklariert und auch an keinerlei Bedingungen geknüpft, sondern als Provision getarnt würde. Da somit dem Tankstellenpächter irrtümlich eine Nichtschuld bezahlt wurde, wurde er unrechtmäßig bereichert und hat er die Unterstützungszahlung gemäß § 1431 ABGB zurückzuzahlen. ASG Wien 31.03.2000, 29 Cga 212/99d, rk.

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