(§ 299, § 238, § 303 Abs 4 BAO) Erfolgte die Wiederaufnahme eines Haftungsverfahrens, das infolge Verjährung rechtswidrig eingestellt wurde, unbegründet, kann der Wiederaufnahmebescheid im Aufsichtsweg aufgehoben werden.
VwGH 31.01.2001, 95/13/0259
(§ 299, § 238, § 303 Abs 4 BAO) Erfolgte die Wiederaufnahme eines Haftungsverfahrens, das infolge Verjährung rechtswidrig eingestellt wurde, unbegründet, kann der Wiederaufnahmebescheid im Aufsichtsweg aufgehoben werden.
VwGH 31.01.2001, 95/13/0259