(§ 2 Stmk. KanalabgG 1955, § 158 Stmk. LAbgO) Durch eine Grundbuchsabfrage zur Feststellung, wer Eigentümer einer kanalanschlusspflichtigen Liegenschaft und damit Schuldner des Kanalisationsbeitrages ist, wird die Verjährungsfrist unterbrochen, da damit eine nach außen gerichtete Amtshandlung von der Abgabenbehörde gesetzt wird. VwGH 27.11.2000, 99/17/0312. (Beschwerde abgewiesen)