(§ 2 Abs 3 EStG) Ertraglose Tätigkeiten eines Pensionisten, wie die Betätigung als Gemeinderat, sind für die ertragsteuerrechtliche Liebhabereibeurteilung nicht danach unterschiedlich zu beurteilen, ob sie in eigennütziger oder uneigennütziger Weise zum Wohle der Allgemeinheit ausgeübt werden, so dass Aufwendungen für diese Tätigkeit auch nicht als negative Einkünfte steuerlich relevant sein können. VwGH 24.02.2000, 97/15/0157. (Beschwerde abgewiesen)