(§ 2 Abs 3 EStG, § 2 Abs 5 Z 2 UStG) Eine wegen mangelnder Rentabilität nicht entfaltete Vermietungstätigkeit entzieht sich einer Liebhabereibeurteilung, da keine der gesetzlichen Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zurechenbaren Einkünfte erwirtschaftet wurden.
VwGH 25.04.2001, 96/13/0031