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§ 54 Abs 1 Wr. AbgO, § 9 BAO

ARD 5249/17/2001 Heft 5249 v. 25.9.2001

(§ 54 Abs 1 Wr. AbgO, § 9 BAO) Auch wenn ein Geschäftsführer ab seiner Abberufung keinen Einfluss auf die Geschäftsführung mehr hatte, ist dies für seine Abgabenhaftung (hier: Getränkesteuerhaftung) für vor der Abberufung liegende Zeiträume ohne jegliche Relevanz. VwGH 24.01.2001, 98/16/0094. (Beschwerde abgewiesen)

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