(§ 14 Abs 1 lit a BAO, § 12 Abs 1 Wr. AbgO) Für die Haftung des Erwerbers eines Zeitungsunternehmens und des Rechtes auf einen Zeitschriftentitel für die Abgabenschulden des Veräußeres aufgrund des Unternehmensüberganges genügt es, dass der Erwerber das Druckwerk weiterhin mit dem erworbenen Titel herausgibt; auf die Beibehaltung der „Blattlinie“ und des Kundenkreises kommt es nicht an.
VwGH 21.05.2001, 2001/17/0074