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Umwandlung von Schillingbeträgen in Euro-Beträge in steuerrechtlich relevanten Gesetzen

ARD 5249/13/2001 Heft 5249 v. 25.9.2001

Durch das Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG) , BGBl I 2001/59, ARD 5226/1/2001, treten an die Stelle der in folgenden steuerrechtlich relevanten Gesetzen angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Euro-Beträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“:

Euro-Beträge im KStG

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