Durch das Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG) , BGBl I 2001/59, ARD 5226/1/2001, treten an die Stelle der in folgenden steuerrechtlich relevanten Gesetzen angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Euro-Beträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“:
Euro-Beträge im KStG