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Umwandlung der Schillingbeträge in Euro-Beträge im GSVG, FSVG, BSVG und B-KUVG

ARD 5249/10/2001 Heft 5249 v. 25.9.2001

Durch das Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz (SV-WUBG), BGBl I 2001/67, ARD 5188/1/2001 und ARD 5229/4/2001, treten an die Stelle der im GSVG, FSVG, BSVG und B-KUVG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“:

Änderungen im GSVG

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