(§ 38 Z 8 SchSpG) Äußert eine Sängerin hinsichtlich der Tatsache, dass ein Theaterdirektor offensichtlich nicht gewillt war, sich vertragskonform zu verhalten, - wenn auch in etwas scharfer Formulierung - verärgert, sich „als Jonglierball in den Händen von Zirkusdirektoren“ zu fühlen, kann dies keineswegs als ehrenrührig oder sittenwidrig betrachtet werden, so dass die Direktion der Oper nicht zur vorzeitigen Beendigung des Bühnendienstvertrages berechtigt ist. ASG Wien 21.03.2000, 20 Cga 74/99v, rk.