(§ 1330 ABGB) Die gegenüber den Medien geäußerte Kritik an der Vorgangsweise eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer durch ein Detektivunternehmen überwachen zu lassen, als „Stasi-Methoden“ führt als ein die subjektive Meinung des Äußernden wiedergebendes Werturteil zu keinem Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers, wenn die Kritik im Kern nicht unrichtig war und kein Wertungsexzess vorliegt.
OGH 09.03.2000, 6 Ob 56/00d