Die Statuten des gemeinnützigen Vereines. Artikel von Dr. Anton Baldauf, Tirol. Der Autor führt zur Vereinsbesteuerung aus, dass der steuerbegünstigte Zweck und die ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung in der Satzung des Vereines, der Gemeinnützigkeit iSd BAO anstrebt, verankert sein müssen. (SWK 2001/812, Heft 20/21)