Durch die Änderung des FLAG 1967 mit BGBl I 2001/68, ARD 5217/5/2001 und ARD 5229/5/2001, treten an die Stelle der im FLAG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“.