(§ 7 UrlG) Die Ausgabe von vom Arbeitgeber ausgestellten Gutscheinen an Mitarbeiter, die beim eigenen Unternehmen eingelöst werden können, um deren bestehende Resturlaubsansprüche abzulösen, widerspricht dem Ablöseverbot des § 7 UrlG.
ASG Wien 26.01.2001, 32 Cga 27/98v, 32 Cga 172/99v, Berufung erhoben