Ministerialentwurf 7. 9. 2001, 249/ME d. BlgNR XXI. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Mit BGBl I 2001/103, ARD 5223/2/2001 und ARD 5237/12/2001, wurde ein Kinderbetreuungsgeld eingeführt, das längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gewährt wird. Um auch Familien mit Kindern ab dem 4. Lebensjahr besser zu stellen, soll mit 1. 1. 2003 eine Anhebung der Familienbeihilfe erfolgen.