(§ 4 Abs 1, § 15 Abs 2 EStG, § 4 UStG, § 184 BAO) Die pauschale Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz verstößt auch insoweit nicht gegen den Gleichheitssatz, als die Nutzungsentnahme bei einem Gebrauchsfahrzeug ebenfalls nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird.