(§ 1 Abs 1 Z 1, § 11 Abs 12 UStG) Werden Leistungen tatsächlich erbracht, sind die Entgelte nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG auch dann zu versteuern, wenn die Rechnung vom Aussteller nicht versandt wurde. VwGH 26.09.2000, 97/13/0143. (Beschwerde abgewiesen)
(§ 1 Abs 1 Z 1, § 11 Abs 12 UStG) Werden Leistungen tatsächlich erbracht, sind die Entgelte nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG auch dann zu versteuern, wenn die Rechnung vom Aussteller nicht versandt wurde. VwGH 26.09.2000, 97/13/0143. (Beschwerde abgewiesen)