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Vorsteuerabzug nach Ausgliederung und Übertragung von Hoheitsaufgaben

ARD 5246/32/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

BMF 24.04.2001, Ö 24/3-IV/9/01

(§ 12 UStG) Gemäß Art 34 § 1 Abs 1 Satz 2 Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, ARD 5180/1/2000, gelten die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengesellschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen, als nicht steuerbare Umsätze.

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