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Gesetzwidrigkeit der kammereigenen Pensionsvorsorge für Wirtschaftstreuhänder

ARD 5246/26/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 146 Abs 2 Z 5, § 173 WTBG) Die Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und die Beitragsordnung für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, jeweils beschlossen am 14. 4. 2000 und kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2000, waren mangels gesetzlicher Grundlage gesetzwidrig.

VfGH 19.06.2001, V 32/01 u.a.

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