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Gesetzwidrige Zusatzpensionsregelung für Rechtsanwälte

ARD 5246/25/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§§ 49 ff. RAO) Die auf dem Kapitaldeckungssystem aufbauende Zusatzpensionsregelung der Satzung der Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammer für Kärnten war mit dem Wortlaut des § 50 RAO bis zur Novellierung durch das Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999 nicht vereinbar und daher gesetzwidrig.

VfGH 13.06.2001, V 4/01

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