(§ 879 ABGB) Erhebliche Krankenstände können persönliche Gründe darstellen, die einen Arbeitgeber zu einer Kündigung berechtigen. Darin eine Sittenwidrigkeit zu sehen, würde eine Knebelung der Arbeitgeber darstellen. ASG Wien 06.09.2000, 22 Cga 131/96m, rk.